Kreditvergaben im DB-Konzern: IGES-Gutachten für die Bundesnetzagentur

Der Deutsche Bahn Konzern muss sich bei der Vergabe von Darlehen an Tochterunternehmen an marktübliche Konditionen halten. Dabei ist auszuschließen, dass Transportsparten nicht von möglichen Vorteilen der Infrastruktursparten profitieren. Dass dies teilweise nicht der Fall war, geht aus dem Beschluss der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur zur Klage eines Bahnwettbewerbes hervor. In dem Verfahren waren Experten des IGES Instituts als Gutachter tätig. Sie konnten nachweisen, dass Kreditvergaben bei einigen Tochtergesellschaften mit einem zu niedrigen Zinssatz erfolgt sind.

Berlin, 13. Dezember 2024 (IGES Institut) - Bei dem Verfahren ging es um die Klage des belgischen Eisenbahnverkehrsunternehmens Lineas S.A – dem größten privaten Unternehmen im europäischen Schienengüterverkehr. Das Unternehmen hatte dem Deutsche Bahn Konzern (DB Konzern) vorgeworfen, dass er an einige seiner Tochterunternehmen Darlehen zu Konditionen vergebe, welche diese nicht selbst am Markt erhalten würden. Besonders die Zinshöhe wurde dabei kritisiert.

DB-interne Finanzierungsbedingungen geprüft

In dem Verfahren zwischen der Lineas S.A. und der Deutschen Bahn (DB) AG vor der Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur war das IGES Instituts von der Bundesnetzagentur als Gutachter bestellt worden. In dem nichtöffentlichen Gutachten prüften die IGES-Experten, ob die DB-internen Finanzierungsbedingungen zwischen der DB Treasury und den Tochterunternehmen marktüblich sind. Innerhalb des DB Konzerns werden langfristige Finanzmittel über die Konzernfinanzierungsgesellschaft DB Finance beschafft und von DB Treasury – ähnlich einer konzerninternen Bank – an die einzelnen Konzerngesellschaften weitergereicht.

Kreditwürdigkeit der DB-Tochterunternehmen bestimmt

Für ihr Gutachten bestimmten die IGES-Experten die Kreditwürdigkeit (Kreditratings) der EVU-Tochtergesellschaften DB Cargo AG, DB Fernverkehr AG, DB Regio AG sowie der Infrastrukturunternehmen DB Netz AG und DB Station und Service AG des DB Konzerns. Sie orientierten sich dabei an den Methoden von Moody’s, einer der führenden internationalen Ratingagenturen. Für die ermittelten Ratings bestimmten sie dann Zinssätze, die am Markt mit diesen Kreditratings verbunden sind. Und sie schätzen ein, ob die Tochtergesellschaften sich eigenständig zu ähnlichen Konditionen an Kreditmärkten oder durch Banken finanzieren könnten. Hierfür bildeten sie zudem Bandbreiten, um eine Spannbreite für mögliche marktübliche Zinssätze zu haben.

Beschlusskammer der Bundesnetzagentur folgt IGES-Bewertung

Konkret bewerteten die IGES-Gutachter die Kreditvergabe für die DB-Tochter DB Cargo AG als nicht marktüblich, weil zu niedrige Zinsen erhoben wurden. Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur folgte in ihrem Beschluss vom März 2024 der IGES-Bewertung gegenüber der DB Cargo AG. Demzufolge untersagte sie unter anderem der DB Cargo, einen im Jahr 2020 geschlossenen Darlehensvertrag mit der DB AG unter den marktunüblichen Bedingungen fortzuführen. Auch künftig hat die DB Cargo neue Darlehensverträge zu unterlassen, in denen nichtübliche Zinssätze vereinbart sind. Gegen den Beschluss wurde Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt, so dass seine Wirksamkeit noch nicht endgültig feststeht (Stand Dezember 2024). Der ganze Sachverhalt steht auch im Zusammenhang mit einem beihilferechtlichen Verfahren zur DB Cargo bei der Europäischen Kommission.