Update: Gutachten zur Berechnung von Kapitalkosten für Eisenbahninfrastruktur
Die Bundesnetzagentur hatte 2022 die Grundlagen zur Berechnung der Kapitalkosten im deutschen Eisenbahnsektor teilweise verändert. Ausgang war ein Gutachten, das Mobilitätsexperten der IGES Gruppe und des Wirtschaftsberatungsunternehmens Frontier Economics im Auftrag der Bundesnetzagentur für die Bundesoberbehörde erstellt hatten. Dieses Gutachten wurde nun teilweise aktualisiert. Darauf aufbauend legte die Bundesnetzagentur die Trassenentgelte 2023/2024 neu fest.
Berlin, 10. Mai 2024 (IGES Mobility) - Frontier Economics und IGES hatten 2022 in Zusammenarbeit mit den Professoren Josef Zechner und Otto Randl von der Wirtschaftsuniversität Wien die Regulierungsmethodik zur Ermittlung der Kapitalkosten grundlegend überprüft und aktualisiert. Auf Basis dieser Methodik erfolgte in einer weiteren Aktualisierung im Zeitraum Sommer 2023 bis Anfang 2024 eine Überprüfung der relevanten Vergleichsgruppen durch Experten des IGES Instituts und von IGES Mobility.
Vergleichsunternehmen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen gesucht
Dazu wurde eine Vielzahl von Unternehmen analysiert, die ähnliche Eigenschaften wie Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) aufweisen und daher potenziell vergleichbar sind. Anhand dieser „peer group“ von Vergleichsunternehmen bestimmte der Projektpartner Frontier Economics Marktrenditen, welche als adäquate Kapitalkosten auch für hypothetische Investoren in die EIU aufgefasst werden können.
Mithilfe der Kapitalkosten berechnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) Nutzungsentgelte für die Eisenbahninfrastruktur dieser Unternehmen (Trassenentgelte). Zwar sind nach dem Grundgesetz EIU Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form, jedoch sieht der Gesetzgeber aufgrund deren faktischer Monopolstellung eine Preisregulierung zur Wettbewerbssicherung vor.
Die erfolgte Aktualisierung setzt eine Reihe von Gutachten fort, die seit 2009 von Frontier Economics und IGES zu dieser Thematik erstellt wurden.